ABGESAGT: ordentlicher Kreisparteitag

ABGESAGT: ordentlicher Kreisparteitag

Aufgrund der aktuellen Situation wurde der Kreisparteitag durch Beschluss des Vorstandes abgesagt und wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.

Liebe Parteifreundinnen, liebe Parteifreunde, liebe Gäste

der Vorstand des Kreisverbandes Düren der Freien Demokratischen Partei lädt Sie gemäß §12 (4) der Satzung des Kreisverbandes zum

ordentlichen Kreisparteitag
am Samstag, dem 21.03.2020, um 14:30 Uhr

Landhaus Odinius
Adenauer Straße 45, 52428 Jülich – Bourheim

freundlichst ein.

Tagesordnung

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Totenehrung
  3. Wahl des Parteitagspräsidiums (Sitzungsleitung und Schriftführung)
  4. Wahl der Zählkommission
  5. Rechenschaftsbericht des Kreisvorstands
  6. Rechenschaftsbericht der Kreisschatzmeisterin
  7. Bericht der Rechnungsprüfer
  8. Aussprache zu 5. bis 7.
  9. Beschlussfassung über den Bericht der Kreisschatzmeisterin und        Entlastung des Vorstandes
  10. Beschluss über die Zusammensetzung des Kreisvorstandes
  11. Wahl des Kreisvorstandes
    1. Vorsitzende/r
    2. Wahl von stellv. Vorsitzenden
    3. Schatzmeister/in
    4. Schriftführer/in
    5. bis zu 6 Beisitzer
  12. Wahl von zwei Kassenprüfern und zwei stellv. Kassenprüfern
  13. Wahl von 14 Delegierten zum Bezirksparteitag
  14. Wahl von Ersatzdelegierten zum Bezirksparteitag
  15. Wahl von 5 Delegierten zum Landesparteitag
  16. Wahl von Ersatzdelegierten zum Landessparteitag
  17. Wahl eines Delegierten zum Landeshauptausschuss
  18. Wahl von Ersatzdelegierten zum Landeshauptausschuss
  19. Beschluss über die Zusammensetzung des Kreishauptausschusses
  20. Beratung von Anträgen
  21. Verschiedenes

Der Parteitag ist öffentlich. Gäste sind herzlich willkommen.

Anträge müssen bis zum 11.03.2020 14:30 Uhr beim Kreisverband vorliegen. Die eingegangenen Anträge werden nach der Antragsfrist für alle Mitglieder zugänglich unter http://fdpkreisdueren.de/antraege veröffentlicht. Sollten Sie hierzu keinen Zugriff haben, senden wir Ihnen die Anträge per Post zu. Bitten geben Sie uns dann einen formlosen Hinweis.

Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Kreisverbandes, die mit der Beitragszahlung nicht länger als 3 Monate im Rückstand sind.

Das Stimmrecht ist nicht übertragbar. Stimmunterlagen sind daher beim Verlassen des Raumes abzugeben.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Willkomm
(Vorsitzender)

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