ABGESAGT: ordentlicher Kreisparteitag
Aufgrund der aktuellen Situation wurde der Kreisparteitag durch Beschluss des Vorstandes abgesagt und wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.
Liebe Parteifreundinnen, liebe Parteifreunde, liebe Gäste
der Vorstand des Kreisverbandes Düren der Freien Demokratischen Partei lädt Sie gemäß §12 (4) der Satzung des Kreisverbandes zum
ordentlichen Kreisparteitag
am Samstag, dem 21.03.2020, um 14:30 Uhr
Landhaus Odinius
Adenauer Straße 45, 52428 Jülich – Bourheim
freundlichst ein.
Tagesordnung
- Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Totenehrung
- Wahl des Parteitagspräsidiums (Sitzungsleitung und Schriftführung)
- Wahl der Zählkommission
- Rechenschaftsbericht des Kreisvorstands
- Rechenschaftsbericht der Kreisschatzmeisterin
- Bericht der Rechnungsprüfer
- Aussprache zu 5. bis 7.
- Beschlussfassung über den Bericht der Kreisschatzmeisterin und Entlastung des Vorstandes
- Beschluss über die Zusammensetzung des Kreisvorstandes
- Wahl des Kreisvorstandes
- Vorsitzende/r
- Wahl von stellv. Vorsitzenden
- Schatzmeister/in
- Schriftführer/in
- bis zu 6 Beisitzer
- Wahl von zwei Kassenprüfern und zwei stellv. Kassenprüfern
- Wahl von 14 Delegierten zum Bezirksparteitag
- Wahl von Ersatzdelegierten zum Bezirksparteitag
- Wahl von 5 Delegierten zum Landesparteitag
- Wahl von Ersatzdelegierten zum Landessparteitag
- Wahl eines Delegierten zum Landeshauptausschuss
- Wahl von Ersatzdelegierten zum Landeshauptausschuss
- Beschluss über die Zusammensetzung des Kreishauptausschusses
- Beratung von Anträgen
- Verschiedenes
Der Parteitag ist öffentlich. Gäste sind herzlich willkommen.
Anträge müssen bis zum 11.03.2020 14:30 Uhr beim Kreisverband vorliegen. Die eingegangenen Anträge werden nach der Antragsfrist für alle Mitglieder zugänglich unter http://fdpkreisdueren.de/antraege veröffentlicht. Sollten Sie hierzu keinen Zugriff haben, senden wir Ihnen die Anträge per Post zu. Bitten geben Sie uns dann einen formlosen Hinweis.
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Kreisverbandes, die mit der Beitragszahlung nicht länger als 3 Monate im Rückstand sind.
Das Stimmrecht ist nicht übertragbar. Stimmunterlagen sind daher beim Verlassen des Raumes abzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Willkomm
(Vorsitzender)
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