Katharina Willkomm MdB: Verbraucherschutz in der Coronakrise
In der Coronakrise brauchen Kulturveranstalter, Luftfahrtunternehmern und Reisebüros jede Hilfe – aber nicht auf Kosten der Verbraucher! Die FDP-Fraktion hat heute einen Antragsentwurf von Katharina Willkomm MdB beschlossen, der auf die faire Balance zwischen beiden Seiten abzielt. Die FDP Fraktion möchte, dass die Unternehmen den Verbrauchern Gutscheine anbieten können. Erstere sollen in der schwierigen Situation nicht zusätzlich Geld aufgrund von Stornierungen verlieren. Dieses Entgegenkommen wird nicht jedem Verbraucher leicht fallen. Erstattung in Geld ist bislang sein gutes Recht. Deshalb muss der Bund zumindest gewährleisten, dass der Verbraucher nicht auch noch das Insolvenzrisiko tragen muss, das damit einhergeht, den Gutschein eines gefährdeten Unternehmens zu akzeptieren statt gleich Erstattung in Geld zu verlangen. Weiter darf der Gutschein nicht personengebunden sein und seine Einlösung darf keine Extragebühr kosten. Ganz anders die Große Koalition. Ausgerechnet auf Vorlage der SPD-Verbraucherschutzministerin will sie im Bundestag die Rechtsgrundlage für Zwangsgutscheine schaffen. Einen Erstattungsanspruch in Geld gibt es da auch. Allerdings erst ab dem 31.12.2021, sofern das Unternehmen dann noch existiert.
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