Willkomm: Ärger mit Flugreise? Verbraucherschutz muss auch durch Rechtsabtretung möglich sein!
Zur Berichterstattung über Verbraucherrechtsschutz im Flugverkehr erklärt die verbraucherschutzpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Katharina Willkomm:
„Wer wie Ryanair Flugreisen zu einem bestimmten Preis anbietet, muss dann auch liefern. Rechtsdurchsetzung für geschädigte Verbraucher durch überzogene AGB Klauseln zu minimieren, dient weder dem fairen Wettbewerb, noch dem Verbraucherschutz. Eine Rechteabtretung muss möglich sein.
Der Ausschluss von Abtretungsverboten steht seit Monaten im Koalitionsvertrag. Das hätte thematisch gut mit der Musterfeststellungsklage abgehandelt werden können und könnte also längst Gesetz sein. Wer also nach diesen Sommerferien immer noch Ärger mit Ryanair hat, kann sich auch bei der Großen Koalition bedanken.“
Bezug: Handelsblatt