Kommunalsoli: FDP begrüßt Verfassungsklage und fordert Gemeindefinanzreform
Die Stadt Linnich und die Gemeinde Inden haben sich der Verfassungsklage der nordrhein-westfälischen Geberstädte gegen die so genannte kommunale Solidaritätsumlage angeschlossen. „Wir begrüßen und unterstützen den Schritt. Die Umlage ist kommunalfeindlich und spaltet die kommunale Familie“, erklärt Alexander Willkomm, Vorsitzender der FDP im Kreis Düren.
Die Stadt Linnich muss fast 190.000 € in die sog. Solidaritätsumlage abführen, die Gemeinde Inden rund 150.000 €. Das Geld soll an finanziell angeschlagene Städte, vornehmlich im Ruhrgebiet, umgelegt werden. Dabei befinden sich Linnich und Inden selbst in der Haushaltssicherung.
„Wir müssen kürzen, Gebühren erhöhen, neue Schulden aufnehmen und womöglich die Steuern erhöhen, damit wir den Soli bezahlt bekommen. Das hat mit Solidarität nichts mehr zu tun“, führt Patrick L. Schunn, Vorsitzender der Linnicher Liberalen, die Situation seiner Stadt aus.
Der geplante Gang vor das Verfassungsgericht sei eine konsequente Notwehrhandlung der Städte und Gemeinden, die von der rot-grünen Landesregierung unfreiwillig zum sogenannten Kommunalsoli verpflichtet wurden.
„Die Umlage hilft keiner finanzschwachen Stadt, bestraft aber Städte und Gemeinde, die ordentlich gewirtschaftet haben oder schmerzhafte Einschnitte beschlossen haben, um einen Weg aus der Verschuldung zu finden“, kritisiert Willkomm das System des Kommunalsolis.
Einen Beitrag zur Entschärfung der dramatischen Verschuldungssituation trage die Umlage nicht bei. „Wir brauchen einen grundlegenden Kurswechsel in der Gemeindefinanzierung“, fordert Willkomm. „Die Kommunen müssen finanziell angemessen ausgestattet werden. Bund und Länder sind grundgesetzlich zu verpflichten, jede Aufgabe angemessen zu finanzieren, die sie den Kommunen übertragen. Wer bestellt muss zahlen“. Die Liberalen fordern deshalb die Verankerung des Konnexitätsprinzips im Grundgesetz. „Damit wäre wir eine strukturelle Ursuche der kommunalen Verschuldung beseitigt.“
Die Ausstattung der Gemeinden ist heutzutage von Land zu Land unterschiedlich. In Bayern bekommen beispielsweise die Städte und Gemeinde 80 % der Kosten für Unterkunft und Betreuung der Asylbewerber erstatten. In Nordrhein-Westfalen liegt die Quote dagegen nur bei 20 %.
Neben der verfassungsrechtlichen Stärkung des Konnexitätsprinzips fordern die Liberalen die schwankungsanfällige Gewerbesteuer zu ersetzen. Durch einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer und durch eine eigene Kommunalsteuer, die dem Wettbewerb ausgesetzt und mit einem eigenen Hebesatzrecht auf die Einkommens- und Körperschaftssteuer ausgestattet ist, kann die finanzielle Planbarkeit gestärkt werden.
„Wir Liberale wollen einen Neuanfang in der Gemeindefinanzierung statt einer Umlage, die nur alles verschlimmert. Unser Land braucht starke und handlungsfähige Kommunen. Kommunen, die ihre Aufgaben und Pflichten gegenüber ihren Bürgern auch wieder wahrnehmen können“, fasst Willkomm die Position der Liberalen abschließend zusammen.