Kita-Gebühren: Qualität vor Beitragsfreiheit
Die Freien Demokraten im Kreis Düren betrachten mit Sorge die Entscheidung zur Kita-Beitragsfreiheit. Der Kreis beabsichtigte zunächst die Kita-Gebühren in Gänze abzuschaffen. Erst auf Intervention der Bezirksregierung, wurde eine Beitragsbemessungsgrenze eingeführt. Eltern, die mehr als 120.000 Euro brutto verdienen, zahlen weiterhin Gebühren.
Die Freien Demokraten teilen die Befürchtung der Bezirksregierung, dass eine vollständige Befreiung eine Erhöhung der Jugendamtsumlage zur Folge hat. „Der Kreis Düren ist bei den Umlagen jetzt schon Spitzenreiter. Die Städte und Gemeinden ätzen unter der enormen Umlagelast. Die Folge sind Steuererhöhungen. Am Ende wird die Beitragsfreiheit nur aus der anderen Tasche bezahlt“, erklärt Alexander Willkomm, Vorsitzender und Sprecher für Haushalt und Finanzen des FDP-Kreisverbands Düren.
Das Ziel einer beitragsfreien Kita teilen die Liberalen durchaus. „Voraussetzung ist, dass dies finanzierbar ist und nicht zu Lasten der Kommunen geht“, so Willkomm. Die vorhandenen Finanzmittel, die nun für die Beitragsfreiheit eingesetzt werden sollen, will die FDP lieber anderweitig verwenden. „Wir müssen in Qualität, personelle Ausstattung sowie in Erhalt und Ausbau von Kita-Plätzen investieren“, fordert Niclas Pracht, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Freien Demokraten. „Erst wenn wir flächendeckend im Kreis den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz garantieren können, mehr Flexibilität bei den Öffnungszeiten – gerade für Berufstätige – schaffen und ausreichendes Fachpersonal, auch für Kinder mit besonderen Bedarfen, sicherstellen, dann können wir über die Beitragsfreiheit nachdenken“, so Pracht. Menschen mit keinem oder geringem Einkommen seien heute schon aufgrund der sozialen Staffelung von der Beitragszahlung befreit.
„Wir Freien Demokraten wollen die beste Bildung für unsere Kinder. Der Grundstein für den Bildungserfolg wird häufig schon in der Kita gelegt. Daher wollen wir besonders die frühkindliche Bildung stärken. Der Bildungserfolg darf nicht von der sozialen Herkunft des Kindes abhängig sein. Daher stellen wir Qualität vor Beitragsfreiheit“, so Willkomm abschließend.